Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Rarewine Austria GmbH
Wilhelm Dachauerstraße 16, 1220 Wien 
ernecker@rarewine.at  www.rarewine.at

1. Präambel
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle von der Rarewine Austria GmbH (kurz „Rarewine“) geschlossenen Verträge in Bezug auf Lieferungen von Waren und sonstige Leistungen seitens Rarewine an ihre Vertragspartner, sofern diese als Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes BGBl. 1979/140 in der jeweils gültigen Fassung (kurz „KSchG“) zu qualifizieren sind (kurz „Kunden“).

1.2. Rarewine schließt Verträge mit Kunden – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage von Rarewine abrufbar.

1.3. Durch Abschluss eines Vertrages unter Zugrundelegung dieser AGB erkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB auch für alle nachfolgenden Vertragsabschlüsse an.

1.4. Die AGB gelten nur insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.

1.5. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusagen können nur schriftlich und auch nur für den jeweiligen Einzelfall vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.6. Mündliche Erklärungen, insbesondere auch von Vertretern und sonstigen Mitarbeitern von Rarewine, erlangen erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie firmenmäßig oder durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter schriftlich bestätigt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Rarewine zurechenbare Personen ohne schriftliche Bevollmächtigung nicht berechtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen Bedingungen oder sonstigen Erklärungen seitens Rarewine abweichen.

1.7. Durch die Annahme eines seitens Rarewine gestellten Angebotes sowie durch Bestellung im Online-Shop, welcher auf der Homepage von Rarewine eingerichtet ist (kurz „Online Shop“), unterwirft sich der Kunde vollinhaltlich diesen AGB.

1.8. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rarewine geschlossenen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig - das für A-1220 Wien sachlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen. Rarewine ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen zulässigen Gerichtsstand innerhalb oder außerhalb Österreichs zu belangen.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von Rarewine erfolgen freibleibend. Die Übermittlung von Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. stellt – sofern diese nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmen – kein Angebot dar.

2.2. An den Kunden gerichtete Angebote von Rarewine unter Abwesenden (Post, E-Mail, etc.) hat der Kunde schriftlich anzunehmen. Entspricht die Bestätigung des Kunden nicht der Erklärung von Rarewine, bedarf es zur Rechtswirksamkeit der weiteren Bestätigung durch Rarewine.

2.3. Der Kunde kann seine Bestellung auch im Online-Shop unter www.rarewine.at tätigen. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung als verbindliches Vertragsangebot des Kunden erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail; diese Bestellbestätigung gilt noch nicht als Annahme der Bestellung, sondern bestätigt lediglich den Erhalt der Bestellung seitens Rarewine; ein verbindlicher Vertrag kommt daher dadurch noch nicht zustande.

2.4. Ein Vertrag kommt erst mit Annahmeerklärung durch Rarewine zustande; diese Annahmeerklärung hat innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch binnen einer Woche ab Eingang der Bestellung zu erfolgen und erfolgt durch schriftliche Bestätigung, Versandbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Erfolgt binnen einer Woche keine Annahmeerklärung seitens Rarewine, ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

2.5. Angebote oder Annahmeerklärungen seitens Rarewine sind nur rechtsverbindlich, wenn sie auf ihren Bestellscheinen oder sonst schriftlich ausgefertigt und zudem firmenmäßig oder durch bevollmächtigte Vertreter unterfertigt sind. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Aussagen in Prospekten bzw. Werbeaussagen gleich welcher Art, Abbildungen, Muster, Beschaffenheits-, Leistungs-, Verwendungs-, Qualitätsangaben etc. von Rarewine erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von Rarewine als verbindlich bezeichnet werden.

2.6. Bestellungen von Kunden, welche zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht das zum Erwerb von Alkoholika erforderliche Alter erreicht haben, gelten hinsichtlich alkoholhaltiger Getränke jedenfalls als nicht angenommen und werden auch nicht ausgeliefert.

3. Leistungs- und Erfüllungsort und Rechtswahl
3.1. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche von Rarewine zu erfüllenden Verpflichtungen wie auch für die Zahlung des Kunden ist der Sitz von Rarewine in A-1220 Wien. Der Erfüllungsort ist auch dann der Sitz von Rarewine, wenn für die Übergabe ein anderer Ort vereinbart wurde.

3.2. Für alle zwischen Rarewine und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.

4. Lieferkonditionen
4.1. Die in Punkt 4.3. und 4.4. formulierten Lieferfristen stellen unverbindliche Richtwerte dar, aus denen der Kunde keinerlei Ansprüche ableiten kann. Rarewine haftet nicht für deren Einhaltung. Sofern im Einzelfall, insbesondere aufgrund von Subskriptionsangeboten nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich Rarewine gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG, die Lieferung gemäß § 7a KSchG spätestens binnen 30 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages durchzuführen, wobei die Übergabe an das Transportunternehmen fristwahrend ist; sofern die Übersendung der Ware vereinbart wurde, ist die Ware innerhalb der vorgenannten Frist an den Verbraucher zu übergeben.

4.2. Der Versand erfolgt in Kartons oder Originalkisten zu je 1, 3, 6, 12, 18 Flaschen. Die gelieferten Weine sind unbedingt  sofort nach persönlichen Erhalt  der Lieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Bei Nichtvollständigkeit oder Lieferung von Weinen welche Sie nicht bestellt haben, ersuchen wir Sie uns bis spätestens  24 Stunden nach Erhalt unter ernecker@rarewine.at zu verständigen. Bei späteren  Reklamationen  übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der versendeten Weine.

4.3. Die Zustellung erfolgt in ganz Österreich, Deutschland und Niederlande innerhalb von wenigen Arbeitstagen ab einem Auftragswert von mehr als brutto € 100,00 frei Haus. Ansonsten werden Zustellkosten (siehe Versandkosten) verrechnet. Im Falle von Expresslieferungen werden die tatsächlich entstandenen Kosten gesondert verrechnet. Der Versand wird zu der Rarewine am günstigsten erscheinenden Versandart ohne Gewähr ausgeführt.  

4.4. Der Versand nach Deutschland und Niederlande wird mittels des Paketdienst oder einer Spedition durchgeführt, wobei die Wahl des jeweiligen Transportmittels grundsätzlich vom Lieferumfang abhängt und sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt. 

Die Lieferzeit mit dem Paketdienst DPD beträgt  2 bis 3 Werktage in Österreich und  3 bis 5 Tage nach Deutschland und Niederlande.

Die Lieferzeit einer Spedition beträgt bis zu 7 Werktage.

Die Lieferungen in Österreich, Deutschland und Niederlande sind mit einer Pflicht-Transportversicherung gegen Bruch und Diebstahl versichert. Wir ersuchen Sie, etwaige Schäden bei der Anlieferung bestätigen zu lassen und bitten Sie, uns am selben Tag schriftlich unter ernecker@rarewine.at zu informieren. Spätere Reklamationen können wir leider nicht akzeptieren.

4.5. Ein Versand in andere Mitgliedsländer der EU ist über Anfrage grundsätzlich möglich, ausgenommen jedoch in Staaten mit Beschränkungen für Alkohol. Die entsprechenden Konditionen können schriftlich unter ernecker@rarewine.at  angefragt werden.

4.6. Der Verkauf sämtlicher Waren erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Rarewine ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.

4.7. Gerät Rarewine in Verzug, haftet diese für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch grobes Verschulden von Rarewine verursacht wurde; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

4.8. Im Falle des Verzuges seitens Rarewine kann der Kunde Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären, sofern er Rarewine unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist gemahnt hat und Rarewine auch über diese Frist hinaus verschuldet in Verzug geblieben ist.

4.9. Bei Unmöglichkeit der Lieferung erlöschen auf Seiten beider Vertragsteile sämtliche vertraglichen Verpflichtungen. Rarewine wird von der Leistungspflicht befreit, wenn sie unverschuldet selbst nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß mit der zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert wird. Ist die Unmöglichkeit – aber auch ein Lieferverzug – durch Nichtlieferung bzw. verspätete Lieferung eines Zulieferers von Rarewine bedingt, steht dem Kunden jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.

4.10. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, bei Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger von Rarewine nicht verursachter Umstände berechtigen Rarewine, nach Wegfall des Hindernisses die Lieferung in angemessener Frist nachzuholen.

4.11. Zahlungs- und Annahmeverzug sowie Pflichten- oder Obliegenheitsverletzungen durch den Kunden begründen einen Schadenersatzanspruch von Rarewine. In diesem Fall geht das Risiko des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Lieferung jedenfalls zum vereinbarten Lieferzeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Darüber hinausgehende Rechte wie insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatzansprüche bleiben hievon unberührt.

4.12. Wurde die Abholung der Ware bei Rarewine vereinbart, geht die Gefahr bereits mit termingerechter Bereitstellung in dem von Rarewine in der Auftragsbestätigung genannten Auslieferungsort auf den Kunden über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Entgelte von Rarewine sind dem Online-Shop der Homepage www.rarewine.at oder den jeweils aktuellen Preislisten zu entnehmen und verstehen sich in EURO inklusive der in Österreich geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (10 % bzw. 20 %). Bei Weinen welche mit Differenzbesteuerung* gekennzeichnet sind wird laut Paragraph 24 des österreichischen Umsatzsteuergesetz keine Mehrwertssteuer ausgewiesen.

5.2. Rechnungen von Rarewine sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen netto oder mit Vorauskasse bzw . Kreditkarte ohne jeglichen Abzug zahlbar. Im Falle von Teillieferungen durch Rarewine ist jeweils nur das anteilige Entgelt gemäß Teilrechnung zahlbar.

5.3. Im Einzelfall gewährte Nachlässe aller Art begründen keinen Anspruch des Kunden auf zukünftige Gewährung derselben.

5.4. Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von Rarewine zu erfolgen.

5.5. Der Kunde darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen von Rarewine aufrechnen. Das Recht des Verbrauchers, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, erfährt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Rarewine oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von Rarewine anerkannt worden sind, keinerlei Einschränkungen.

5.6. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung durch den Kunden ist Rarewine – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, auch alle übrigen Forderungen mittels schriftlicher Mitteilung sofort fällig zu stellen. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder bei Vollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen.

5.7. Der Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Erklärung von selbst ein. Verzugszinsen werden in der Höhe von 5 % p.a. vereinbart; ein allfälliger höherer Schade ist zu ersetzen.

5.8. Im Falle des Verzuges durch den Kunden verpflichtet sich dieser zum Ersatz der seitens Rarewine entstandenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Betreibungs- oder Einbringungskosten einschließlich der Kosten eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmers, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

5.9. Sollte sich bei Subskriptionsgeschäften die angewendete Umsatzsteuer zwischen Bestellung und Auslieferung erhöhen wird diese bei der Lieferung nachverrechnet. Dies gilt ebenso für eventuell andere Steuern, welche zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht aktuell waren.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung einschließlich Zinsen und Kosten sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung bestehenden finanziellen Verpflichtungen des Kunden bleiben die gelieferten Waren im unbeschränkten Eigentum von Rarewine.

6.2. Im Falle des Versandes nach Deutschland bleibt die gelieferten Waren über den in Punkt 6.1. dieser AGB normierten Eigentumsvorbehalt hinaus bis zur vollständigen Erfüllung aller zum Zeitpunkt des Versandes bestehenden Verbindlichkeiten der Kunden gegenüber Rarewine im unbeschränkten Eigentum von Rarewine.

7. Gewährleistung und Schadenersatz
7.1. Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen.

7.2. Weist eine gelieferte Ware offensichtliche Mängel auf, so ist diese an Rarewine retour zu senden. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt, unbeschädigt und zusammen mit der Originalrechnung an Rarewine zurück gesandt werden. Rarewine verpflichtet sich – sofern möglich – zum Ersatz der betroffenen Ware, sofern der Mangel nachweisbar und wesentlich ist.

7.3. Die Gewährleistung von Rarewine ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurde.

7.4. Die Gewährleistung gilt weiters nur für Mängel, die unter Einhaltung der jeweiligen Lagerbedingungen und bei handelsüblichem Gebrauch auftreten.

7.5. Für korkkranke und schadhafte Weine kann laut internationalen Usancen kein Ersatz geleistet werden.

7.6. Im Falle des Schadenersatzes haftet Rarewine nur für Sachschäden, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden. Von dieser Bestimmung nicht umfasst sind Personenschäden.

8. Gewährleistung
Die Kunde kann ohne Angabe von Gründen - vorbehaltlich Punkt 9.3. - die Ware binnen 4 Monate retour senden. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt, unbeschädigt und zusammen mit der Originalrechnung an Rarewine zurück gesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat Rarewine zugleich mit der Rücksendung mitzuteilen, ob er eine andere lieferbare Ware als Ersatz für die betreffende Flasche wünscht oder den entsprechenden Kaufpreis zurückerstattet erhalten möchte.

9. Rücktrittsrecht bei Bestellung im Wege des Fernabsatzes
9.1. Sofern der Kunde die Bestellung im Wege des Fernabsatzes – so zB per Post, Telefon, E-Mail oder über den Online-Shop – abgegeben hat, kann dieser innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von dem geschlossenen Vertrag oder einer verbindlich abgegebenen Erklärung zurücktreten. Der schriftlich zu erklärende Rücktritt ist dabei an folgende Adresse zu richten: Rarewine Austria -Anita Ernecker, Wilhelm Dachauerstraße 16, A-1220 Wien  oder per E-Mail an: ernecker@rarewine.at . Zur Fristwahrung genügt die Postaufgabe; im Falle der Erklärung per E-Mail genügt die Versendung desselben, sofern dem Zugang keine Hindernisse entgegenstehen. Samstag gilt nicht als Werktag. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zuganges der Waren an den Kunden.

9.2. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt, unbeschädigt und zusammen mit der Originalrechnung an Rarewine zurück gesandt werden. Weinflaschen dürfen vor Rücksendung nicht geöffnet werden. Die Kosten der Rücksendung sind zunächst vom Kunden zu tragen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Im Falle des Rücktrittes gemäß Punkt 8. dieser AGB erstattet Rarewine sämtliche seitens des Kunden im Zusammenhang mit der zurückgesandten Lieferung bereits geleisteten Zahlungen zurück und ersetzt die auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwendungen; dies Zug-um-Zug mit Zurückstellung der Ware und Zahlung eines angemessenen Entgeltes für die Benutzung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Lieferung. Rarewine ist zur Aufrechnung der zurück zu erstattenden Zahlungen und den vom Kunden gemäß diesem Punkt zu leistenden Zahlungen berechtigt.

9.3. Das Rücktrittsrecht gilt nicht im Falle der Übersendung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

9.4. Hinsichtlich Lieferungen nach Deutschland gelangt im Falle der Erklärung des Rücktrittes eines Konsumenten § 357 Abs. 2 BGB (deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung.

9.5. Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen. Ist der Kunde Käufer eines Weines mit dem Vermerk „private sale“, so ist ein Widerruf ebenso gänzlich ausgeschlossen.

10. Datenverarbeitung
10.1. Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehungen relevanten Daten des Kunden unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rarewine personenbezogene Daten (insbesondere Name und Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, etc.) und die dem Kunden zugewiesene Kundennummer sowie seine bisherigen Bestellungen und Zahlungen zum Zweck der Abwicklung im Online-Shop, des Rechnungswesens sowie zum Zweck der Zusendung von Werbematerial gespeichert und verarbeitet. Diese Erklärung kann seitens des Kunden jederzeit schriftlich mittels Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen werden.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, Rarewine Änderungen seiner Wohnadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Lieferungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.

11. Copyright, Haftung für Inhalte und Verlinkungen
11.1. Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung seitens Rarewine darf der Inhalt durch die Kunden nicht verwendet werden.

11.2. Rarewine übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Website. Weiters übernimmt Rarewine keine Gewähr hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Beiträge.

11.3. Hinsichtlich Verlinkungen auf andere Websites übernimmt Rarewine ebenfalls keine Gewähr für den Inhalt derselben.

12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Rarewine kann ihre Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise Dritten übertragen.

12.2. Sollten – aus welchen Gründen auch immer – einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der geschlossenen Einzelverträge unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung; für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Füllen der Lücke eine solche wirksame, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend nahe kommt. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die zu Lasten von Verbrauchern im Sinne von § 1 KSchG gegen zwingendes Recht verstoßen.

12.3. Wir weisen darauf hin, dass der Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) hier einsehbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/